Das hier veröffentlichte Ortsrecht enthält Satzungen, Verordnungen und sonstige Rechtsvorschriften der Gemeinde Wietmarschen.
Änderungssatzungen und -verordnungen werden zur besseren Lesbarkeit redaktionell in den Text eingearbeitet (Lesefassung). In diesen Fällen wird ggf. auf den Abdruck der Eingangsformel und der Vorschriften über das Inkrafttreten verzichtet; in den Rechtsvorschriften wird in einer Fußnote darauf hingewiesen, dass es sich um eine Lesefassung handelt. Ferner enthält die Fußnote hierbei einen Verweis auf die Ursprungs- bzw. Stammvorschrift inklusive etwaiger Änderungsregelungen mit Ausfertigungs- und Inkrafttretungsdaten, die im Übrigen bei Unstimmigkeiten gegenüber der Lesefassung als maßgeblich anzusehen sind.
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