Coronavirus: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung
Der Landkreis Grafschaft Bentheim erlässt aufgrund der Aktuellen Zahlen eine Allgemeinverfügung
Zu den bisherigen Fällen an Covid-19 Infizierten sind in den vergangenen Tagen vermehrt Fälle dazu gekommen.
Der Inzidenzwert in der Grafschaft Bentheim liegt hierdurch bei rund 56 (Quelle: www.grafschaft-bentheim.de, Stand: 12.10.2020). Ab einem Wert von 50 müssen die Maßnahmen, die eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindern, verschärft werden.
„Das Coronageschehen entwickelt sich sehr dynamisch. Auf Basis der neuen Fallzahlen gibt die Kreisverwaltung heute eine neue Allgemeinverfügung heraus, die ab Sonntag, 11. Oktober 2020, in Kraft tritt.“, erklärt Landrat Uwe Fietzek.
Auf Grundlage der Niedersächsischen Landesverordnung wird in der Allgemeinverfügung folgendes festgelegt:
- Treffen und Feiern zu Hause dürfen (In- und Outdoor) mit maximal 10 Personen stattfinden,
- Private Feiern in öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten (z. B. gastronomische Betriebe) dürfen mit maximal 25 Personen stattfinden.
Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden.
Bürger- und Sorgentelefon
Bei allgemeinen Fragen zum Corona-Virus, bietet der Landkreis ein Bürger- und Sorgentelefon an. Dieses erreichen Sie unter 05921/96-3333 jeweils von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.