Coronavirus: Neue Regeln ab Montag
Ab dem 02. November tritt die neue Corona-Landesverordnung in Kraft. Diese ist befristet bis zum 30. November 2020. Nach Ablauf von zwei Wochen, wollen Bund und Länder die Wirkung Überprüfung und notwendige Nachjustierungen vornehmen.
Hier ist ein kleiner Überblick über die wesentlichen Regeln.
Die aktuelle niedersächsiche Corona-Verordnung finden sie im Wortlaut hier.
Kontakte Beschränken
Jede Person hat Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Darüber hinaus ist soweit wie möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten. Und wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Bürgerinnen und Bürger werde aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen, tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche zu verzichten.
Es gilt:
In den eigenen Räumen / privater Raum (Wohnung/Haus), im eigenen Garten oder auf dem eigenen Hof ist nur der Kontakt mit maximal 10 Personen (aus zwei Haushalten oder enge Angehörige oder Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren) erlaubt. Draußen, also im öffentlichen Raum, sind Kinder unter 12 Jahren allerdings nicht in die Höchstzahl einzurechnen.
Das heißt, dass eine Familie durchaus mit 14 Personen im öffentlichen Raum unterwegs sein, wenn von den 14 Personen vier Kinder unter 12 Jahre dabei sind. Diese Kinder dürfen auch aus mehr als zwei Haushalte kommen.
Wer zählt zur "Familie"?
Nach des § 11 Abs. 1, Nr. 1 StGB folgende Personen:
Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist, sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.
Freizeitgestaltung reduzieren
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen.
Dazu gehören, Zoos und Tierparke, Messen – und Ausstellungen, Theater- und Konzertsäle sowie auch Kinos. Ebenso gilt dies für Museen, Kulturzentren und Bibliotheken (Ausnahmen: wissenschaftliche Bibliotheken). Und für Spielhallen und Spielbanken.
Veranstaltungen
Grundsätzlich unzulässig sind Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen. Veranstaltungen mit sitzendem Publikum sind bis zu 50 Besuchern erlaubt. Veranstaltungen mit stehendem Publikum müssen genehmigt werden.
Religiöse Zusammenkünfte
Diese sind mit einem Hygienekonzept unabhängig von der Teilnehmerzahl zulässig.
Für standesamtliche Trauungen oder das Kaffeetrinken nach einer Beerdigung gilt die 10-Perosnen-Regel.
Gastronomie
Restaurants, Gaststätten und Imbisse oder Eisdielen sind geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Geschlossen sind zudem Kneipen, Cafés, Bars, Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars. Geöffnet bleiben dürfen Mensen und Kantinen zur Versorgung der Beschäftigten oder Studierender oder die Gastronomie in Heimen.
Dienstleistungen
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wir zum Beispiel Kosmetik- und Nagelstudios, Tattoostudios, Solarien und Massagepraxen müssen schließen, ebenso Bordelle und mobile Prostitutionsstätten. Wer zur medizinischen notwendigen Behandlung beim Physio-, Ergotherapeuten oder zum Logopäden oder Podologen geht, kann dieses auch weiterhin tun. Auch Friseursalons blieben unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet.
Einzelhandel
Der Einzelhandel bleibt wie der Großhandel geöffnet. Es gibt aber neue Hygieneauflagen. in den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhalten.
Sport
Untersagt ist der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (Sporthallen, auf allen Sportplätzen). Geschlossen sind ebenso Schwimmbäder und Fitness-Studios, Saunen und Solarien. Freizeit- und Amateursport ist zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes möglich. Auch der Profisport ist weiterhin erlaubt.