Hinweise zur Corona-Schutzimpfung
Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen haben die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen rund um die Covid-19-Impfung an die Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 zu richten.
Die Hotline steht Ihnen zunächst für allgemeine Fragen zum Impfen, aber noch nicht zur Vereinbarung von Impfterminen zur Verfügung.
Hotline
0800 9988665
Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr erreichbar.
An Feiertagen ist die Hotline geschlossen.
Stand der Impfkampagne
Ab dem 27. Dezember 2020 erfolgte die Zulassung der COVID-19-Impfstoffes.
Zunächst wurden Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen geimpft. Termine bezüglich der mobilen Teams, die in den Alten- und Pflegeheimen impfen, werden durch die Leitung der Einrichtung in Absprache mit den jeweiligen Impfzentrum vereinbart. Sind die allermeisten Alten- und Pflegeheime mit Impfstoff versorgt, werden dann alle anderen in der ersten Gruppe impfberechtigten Menschen informiert.
Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 80 Jahre, erhalten in der nächsten Woche einen Brief des Sozialministeriums. Darin werden sie schriftlich informiert, wie sie einen Impftermin vereinbaren können, wie der Impfvorgang ablaufen wird und dass unbedingt eine zweite Impfung notwendig ist.
Die Terminvergabe unter der Hotline und über eine Internetplattform kann dann am 28. Januar 2021 beginnen. Alle Impfzentren sind vorbereitet für die Impfung der zuhause lebenden Impfberechtigten.
Aufgrund rechtlicher Hürden kann das Land die Adressen der Impfberechtigten nicht aus dem amtlichen Melderegister verwenden. Aus diesem Grund greift Niedersachsen auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurück, die die hohen Ansprüche an den Datenschutz erfüllt, aber nicht vollständig ist.
Deshalb werden nicht alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter als 80 Jahre sind einen Brief erhalten.
Ganz wichtig ist, dass alle Personen ab einem Alter von 80 Jahren auch dann impfberechtigt sind, wenn sie kein solches Schreiben erhalten haben!
Wenn Sie gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport ins Impfzentrum angewiesen sind, sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich eine Transportbescheinigung geben, rufen Sie Ihre Krankenkasse an, um zu klären ob die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Das Land steht dazu in Gesprächen mit der Bundesregierung und den Krankenkassen. Einige große Kassen haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert.
Wenn das nicht der Fall ist, reichen Sie Ihre Transportbescheinigung mit Ihrer Transportrechnung bitte beim Impfzentrum mit der Angabe Ihre Kontonummer ein. Die Kosten werden Ihnen erstattet.
Viele Landkreise und kreisfreie Städte planen zudem eigene Fahrdienste und andere Angebote, um Menschen in die Impfzentren zu bringen.
Sollte es Ihnen gar nicht mehr möglich sein, Ihre Wohnung/ Ihr Haus zu verlassen, müssen wir Sie bitten, sich noch etwas zu gedulden. Sie werden dann zuhause geimpft, aber leider erst dann, wenn auch in Europa ein Impfstoff zugelassen ist, der keine durchgehende Kühlung benötigt und daher auch von Ihrem Hausarzt verimpft werden kann. Dieses soll spätestens im Frühsommer der Fall sein.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.