Lockdown wird verlängert
Die neue Landesverordnung gilt seit dem 13. Februar 2021.
Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist seit dem 13.02.2021 gültig.
Hier ist ein kleiner Überblick über die wesentlichen Regeln.
Weitere Informationen, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Kontaktbeschränkungen
Durch die neue Verordnung, gibt es eine Änderung in den Kontaktbeschränkungen.
Eine Person darf sich auch mit den zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren zusammen mit einem anderen Haushalt treffen. Dies gilt für den öffentlichen Bereich ebenso wie für die private Wohnung oder das eigene Grundstück.
Öffnungsregeln
Ab dem 01. März 2021 ist die Öffnung von Friseursalons und das Angebot der entsprechenden Dienstleistungen wieder zulässig.