Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Wietmarschen

Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist ein wesentlicher Schritt zur Erreichung der Klimaschutzziele und zum Gelingen der Wärmewende auf kommunaler Ebene. Die Gemeinde Wietmarschen hat diese Notwendigkeit frühzeitig erkannt und sich im Jahr 2023 dazu entschlossen, auf freiwilliger Basis eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen.

Nach erfolgreicher Einwerbung von Fördermitteln aus der Nationalen Klimaschutzinitiative wurde die Planung im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 30.06.2025 erstellt.

Die Gemeinde Wietmarschen bedankt sich herzlich bei allen Mitwirkenden, die durch ihre Bestandsdaten, Informationen, Erläuterungen und/oder Anregungen zur Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung beigetragen haben.

Die Ergebnisse der ersten kommunalen Wärmeplanung stehen Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung:

Demnächst erhalten Sie hier Zugang zu einem digitalen Geoportal, in dem die Ergebnisse der Wärmeplanung kartenbasiert, interaktiv und datenschutzkonform dargestellt werden.

Layout 1

Dieses Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.

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Nationale Klimaschutzinitiative:

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab. Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Für die Maßnahme „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Wietmarschen“ erhält die Gemeinde eine Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (Förderkennzeichen 67K26230), aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative, Kommunalrichtlinie, Klima und Transformationsfonds, Einzelplan 60, Kapitel 6092.