Lärmaktionsplanung 4. Runde:

Durch das GAA Hildesheim wurden die strategischen Lärmkarten für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr erarbeitet.

Dazu wurden die Basisdaten (Gelände, Straßen, Gebäude, Einwohner, Lärmschutzeinrichtungen, Ampeln) für die neue Runde der Lärmkartierung erhoben und vorbereitet und daraus ein Berechnungsmodell generiert. Zwischenzeitlich wurden alle geprüften Daten in das Berechnungsmodell integriert und allen lärmkartierten Gemeinden in Form von Lärmkarten für die nachfolgende Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Lärmkarten der 4. Runde stehen aber auch für die Öffentlichkeit unter den folgenden Links zur Verfügung:

LDEN

LNight

[nachfolgende Tabelle mit den Betroffenheiten]

Gemeindename Gemeindenr. Anzahl Belastete LDEN 55-59 Anzahl Belastete * LDEN 60-64 Anzahl Belastete * LDEN 65-69 Anzahl Belastete * LDEN 70-74 Anzahl Belastete * LDEN ≥75 Anzahl Belastete * LNight 50-54 Anzahl Belastete * LNight 55-59 Anzahl Belastete * LNight 60-64 An-zahl Belastete * LNight 65-69 Anzahl Belastete * LNight ≥70 Gesamtfläche (km²) LDEN ≥ 55 Gesamtfläche (km²) LDEN ≥ 65
Wietmarschen 03456025 700 200 100 0 0 400 100 0 0 0 28,3 6,1
Gesamtfläche (km²) LDEN ≥ 75 Wohnungen * LDEN ≥ 55 Woh-nungen * LDEN ≥ 65 Woh-nungen * LDEN ≥ 75 Schulen ** LDEN ≥ 55 Schulen ** LDEN ≥ 65 Schulen ** LDEN ≥ 75 Kranken-häuser ** LDEN ≥ 55 Kranken-häuser ** LDEN ≥ 65 Kranken-häuser ** LDEN ≥ 75 Anzahl Fälle ischämische Herzkrankheiten Anzahl Fälle starker Belästigung Anzahl Fälle starker Schlafstörung  
1,2 400 0 0 0 0 0 0 0 0 0 145 27  

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietmarschen hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Lärmaktionsplan der Gemeinde Wietmarschen gefasst.

Gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (=Umgebungslärmrichtlinie) in Verbindung mit §§ 47a – 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Gemeinden mit bzw. in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen (Kfz) pro Jahr verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.

Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert.

In der Gemeinde Wietmarschen weisen die Bundesautobahn 31 und die Bundesstraße 213 ein Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kfz auf, so dass die Gemeinde Wietmarschen zur Lärmaktionsplanung verpflichtet ist.

Der Planentwurf liegt in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wietmarschen, Ortsteil Lohne, Hauptstraße 62, Zimmer 207, öffentlich aus. Darüber hinaus ist der Planentwurf in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Wietmarschen einsehbar.

Während der Auslegungszeit können Anregungen und Bedenken zu der Planung bei der Gemeinde Wietmarschen schriftlich oder zu Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Ansprechpartner*innen

Ruth Hütten

Bauverwaltung

Zimmer: 207, 2. OG

Telefon: 05908/93 99-36
Fax: 05908/93 99-30
E-Mail: Ruth.Huetten@Wietmarschen.de