Berechnung der Kindergartenbeiträge
Alle Informationen zum Kindergartenbeitrag für das Jahr 2018/2019 finden Sie hier.
Unter dem Vorbehalt der geplanten gesetzlichen Regelungen zur Beitragsfreiheit, die voraussichtlich im Juni 2018 vom Nds. Landtag beschlossen werden, gelten folgende Regelungen:
(Auszug)
Die Überprüfung des Jahreseinkommens (nur für Eltern deren Kinder das dritte Lebensjahr zum Aufnahmedatum noch nicht vollendet haben) erfolgt durch die Gemeinde Wietmarschen im Auftrage der Kirchengemeinden. Hierfür ist es erforderlich, dass der Einkommensteuerbescheid 2016 und die Nachweise steuerfreier Einkünfte (z.B. Arbeitslosengeld-, Wohngeldbescheid, Unterhaltstitel) bei der Gemeinde Wietmarschen (Frau Hilbers und Frau Pricker Zimmer 107 Tel. 05908-939924 bzw. 939925) vorgelegt werden. Sollte der Einkommensteuerbescheid Ihnen nicht vorliegen, so sind andere geeignete Nachweise vorzulegen. In 2016 erhaltenes Elterngeld bleibt anrechnungsfrei. Bringen Sie bitte hierfür entsprechende Belege über die Höhe des Elterngeldes mit.
Frau Hilbers bzw. Frau Pricker setzt dann die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens fest.
Es erfolgt keine Bescheiderteilung über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Einkommensfestsetzung wird Ihnen direkt mitgeteilt, sodass Sie dann aus der Beitragstabelle auf Seite 1 des Informationsblattes den Beitrag ablesen können.
Die Anträge können in der Zeit vom 04.06.2018 bis zum 15.06.2018 bei der Gemeinde eingereicht werden.
Werden keine Einkommensnachweise vorgelegt, so wird die Höhe des Elternbeitrages nach der höchsten Einkommensstufe (über 80.000,- €) festgesetzt. Die Erklärung zur Höhe des Einkommens wird streng vertraulich behandelt. Die Beiträge sind jeweils am 15. eines Monats fällig und werden nach Zustimmung des Zahlungspflichtigen abgebucht. Auch für den Monat Juli ist der festgesetzte Beitrag noch in voller Höhe zu zahlen. Die Kinderermäßigung gem. Ziffer 2 wird nach der jeweils aktuellen Kinderzahl ermittelt.