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Anmeldung für das Kindertagesstättenjahr 2019/2020

Hier finden Sie alle Hinweise und den Anmeldebogen für das kommende Kindertagesstättenjahr.

Kindertagesstätte

Allgemeine Informationen:

Die Anmeldezeiten in den jeweiligen Kindertagesstätten sind am 28.01.19 von 09:00 – 11:00 Uhr und 29.01.19 von 14:00 – 16:00 Uhr. Dort bekommen Sie auch das Anmeldeformular.
Bitte geben Sie das Anmeldeformular bis zum 09.02.2019 im Rathaus der Gemeinde Wietmarschen ab.
Sie haben die Möglichkeit auf dem Anmeldeformular einen Erstwunsch und Zweitwunsch bezüglich der zur Verfügung stehenden Kindertagesstätten in der Gemeinde Wietmarschen anzugeben.
Die Platzvergabe erfolgt an Hand der Aufnahmekriterien, welche Sie mit dem Anmeldeformular erhalten.
Die Öffnungszeiten der einzelnen Kindertagesstätten entnehmen Sie bitte der Homepage der Gemeinde Wietmarschen unter: der Rubrik Kindertagesstätten.

 

Anmeldeformular (419 KB)

 

 

Aufnahmekrieterien für Kita und Krippe (269 KB)

 


Datenschutzinformationen:

  • In den Kindertagesstätten, in unterschiedlicher Trägerschaft, werden personenbezogene Daten nach verschiedenen Datenschutzkonzepten verwendet.
  • Zur Ermittlung und Erfüllung des Bedarfs an Kindertagesstättenplätzen werden Ihre Daten verarbeitet und ggf. an andere Träger übermittelt.
  • Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklären Sie Ihr Einverständnis zum Aufnahmeverfahren der Kindertagesstätten.

 

Erklärungen zum Anmeldeverfahren:

  • Ein schriftliches Platzangebot wird spätestens im Mai 2019 an Sie versandt. Sie haben 7 Tage Zeit, das Angebot anzunehmen (durch Abschließen des beiliegenden Betreuungsvertrages). Nach Ablauf der Frist verfällt das Platzangebot und der Platz in der Kindertagesstätte wird anderweitig vergeben.
  • Sollten Sie keine Zusage von der Kindertagesstätte erhalten haben, ist es zu einem späteren Zeitpunkt möglich, dass Sie für Ihr Kind im Nachrückverfahren (nach Absagen anderer Eltern) einen Platz erhalten. Endgültige Absagen werden voraussichtlich im Juni verschickt. Sollten Sie eine Absage erhalten, aber unbedingt ein Betreuungsangebot für Ihr Kind benötigen, dann wenden Sie sich an das Familien Service Büro.
 


erstellt am 28.01.2019

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