Coronavirus: Aktuelle Regelungen zum Coronavirus
Shutdown wird verlängert und ergänzt - Ausbreitung der Mutationen soll verhindert werden
Hier ist ein kleiner Überblick über die wesentlichen Regeln, welche am 25. Januar 2021 in Kraft treten.
Weitere Informationen, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Maskenpflicht
Wo und wann genau gilt denn jetzt die Maskenpflicht?
In Niedersachsen gilt diese Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske insbesondere an folgenden Orten / in folgenden Situationen:
- in den derzeit geöffneten Bereichen des Handels, hierzu gehören: Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Getränkehandel, Abhol- und Lieferdienste, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, Geschäfte für Optik und Hörgeräte, Banken, Poststellen etc,
- im öffentlichem Personenverkehr, d.h. in in Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Zügen, Taxen, Fähren sowie in Bahnhöfen, Haltestellen und deren Wartebereichen
- wenn Tätigkeiten oder Dienstleistungen die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 m erfordern. Das gilt insbesondere in der Gesundheitsversorgung, der Pflege und bei körpernahen Dienstleistungen. Hierzu gehören auch Arztpraxen.
- in Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen geschlossenen Räumlichkeiten und auch bei Zusammenkünften anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Kontaktbeschränkungen
Durch die neue Verordnung, gibt es keine Änderung in den Kontaktbeschränkungen.
Eine Person darf sich auch mit den zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren zusammen mit einem anderen Haushalt treffen. Dies gilt für den öffentlichen Bereich ebenso wie für die private Wohnung oder das eigene Grundstück.
Sport
In den nächsten Wochen dürfen Sie sich nur mit Menschen aus Ihrem eigenen Hausstand oder mit einer anderen Person zum gemeinsamen Sport treffen.
Private Betreuung Kinder und Jugendliche
Zulässig ist:
- Bringen und Abholen in Schule und Kindertageseinrichtungen
- Bringen und Abholen in Einrichtungen/Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Kinder- und Jugendschutz
- Private Betreuung von Kindern/Jugendlichen in einer Kleingruppe
Die nachstehende Fassung tritt am 25. Januar 2021 in Kraft:
Grafiken: Land Niedersachsen