Wissen Sie eigentlich...
...welche Räum- und Streupflichten Sie haben und welche die Gemeindeverwaltung hat?

Das niedersächsische Straßengesetz legt fest, dass Kommunen als Teil der Straßenreinigungspflicht die Straßen und Wege im Winter von Schnee zu räumen haben und bei Glätte streuen müssen.
Die Gemeinde Wietmarschen hat, ähnlich wie andere Städte und Gemeinden im Kreisgebiet, eine Satzung erlassen, die Teile dieser Räum- und Streupflicht, vornehmlich für die Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage, auf die Eigentümer der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke überträgt.
Ob Sie teilweise oder vollständig zur Reinigung und Räumung der Straße, des Geh- oder Radweges verpflichtet sind, können Sie in der Satzung der Gemeinde Wietmarschen über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze nachlesen, in der Anlage finden Sie das entsprechende Straßenverzeichnis.
Eine Streupflicht für Fahrbahnen der öffentlichen Straßen für die Kommune innerhalb der geschlossenen Ortslage gilt lediglich für verkehrsgewichtige und gefährliche Stellen (beide Kriterien müssen zugleich erfüllt sein). Als gefährlich gelten dabei Straßenstellen, auf denen Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern (z.B. scharfe, unübersichtliche Kurven, Straßenkreuzungen und Einmündungen, zu Glättebildung neigende Brücken etc.). Verkehrsgewichtig sind insbesondere verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen sowie die vielbefahrenen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen.
Radwege sind wie Kraftfahrzeugstraßen anzusehen. Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Räum- und Streupflicht für die Kommune auch hier nur auf verkehrsgewichtigen Strecken und auch dort nur auf gefährliche Stellen. Kombinierte Geh- und Radwege sind hingegen wie Fußgängerwege anzusehen.
Auf Parkplätzen besteht in der Regel keine Streupflicht. Räum- und Streupflichten bestehen nur dann, wenn es sich um einen belebten Parkplatz handelt. Auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Parkplätzen (z.B. bei Einkaufsmärkten), sind auch hier die Eigentümer in der Pflicht.
Weitere Informationen zum Winterdienst finden Sie in der Verordnung der Gemeinde Wietmarschen über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung.
Die Bauhofmitarbeiter bemühen sich, die Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde best- und schnellstmöglich zu räumen und zu streuen. Wir bitten Sie jedoch auch, Verständnis für die Reihenfolge der Räumungen zu haben, Schulwege, Hauptstraßen und Verkehrsknotenpunkte werden zuerst, kleinere Straßen, Wege und Plätze werden zeitlich später geräumt.