Informationen zum Coronavirus
Diese Regeln gelten ab heute in Niedersachsen.
Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist am 08.03.2021 in Kraft getreten.
Hier ist ein kleiner Überblick über die wesentlichen Regeln.
Weitere Informationen, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Kontaktbeschränkungen
Private Treffen mit max. 5 Personen aus zwei Haushalten plus Kinder unter 14 Jahren. Paare gelten als ein Hausstand.
Bei einer Inzidenz unter 35: max. 3 Haushalte und zehn Personen.
Schulen
Präsenzpflicht für Grundschulen und Abschlussklassen im Wechselmodell. Ab 15. März starten Jahrgänge 5, 6, 7 und 12 ins Wechselmodell, ab 22. März die restlichen.
Einzelhandel
Inzidenz zwischen 50 - 100: Einkaufen mit Termin.
Inzidenz unter 50: Einzelhandel kann unter Auflage öffnen. Buchhandlungen öffnen. Körpernahe Dienstleistungen und Fahrschulen mit tagesaktuellem Test.
Freizeiteinrichtungen
Inzidenz zwischen 50 - 100: Zoos, Museen, botanische Gärten mit Termin.
Inzidenz unter 50: Öffnung mit Auflage.
Sport
Inzidenz zwischen 50 - 100 max. 20 Kinder dürfen draußen Sport machen.
Nach zwei Wochen Inzidenz unter 50: kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport draußen.
Notbremse
Steigt die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über die Schwellenwerte, greifen wieder die vorherigen Regelungen.
Schaubilder: Land Niedersachsen