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Grill- oder Zeltgenehmigung Freizeitsee

Details
Verwaltung Freizeitsee
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Thomas Fleddermann (05908) 9399-35 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

An der südlichen Seite des Freizeitsees befinden sich ausgewiesene Flächen zum Zelten und Grillen. Auf Antrag wird eine Genehmigung zur Nutzung dieser Flächen erteilt.
Weitere Informationen zur Benutzung der Freizeitanlage finden Sie im Ortsrecht.


Welche Gebühren fallen an?

Grillgenehmigung: 5,00 EUR (10,00 EUR nachträglich)
Zeltgenehmigung: 20,00 EUR (40,00 EUR nachträglich)

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