Verwaltung Freizeitsee
Grill- oder Zeltgenehmigung Freizeitsee
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Thomas Fleddermann | (05908) 9399-35 | ![]() |
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An der südlichen Seite des Freizeitsees befinden sich ausgewiesene Flächen zum Zelten und Grillen. Auf Antrag wird eine Genehmigung zur Nutzung dieser Flächen erteilt.
Weitere Informationen zur Benutzung der Freizeitanlage finden Sie im Ortsrecht.
Welche Gebühren fallen an?
Grillgenehmigung: 5,00 EUR (10,00 EUR nachträglich)
Zeltgenehmigung: 20,00 EUR (40,00 EUR nachträglich)