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Grundbuch: Eintragung

Diese Dienstleistung wird angeboten von unserem Partner:
Amtsgericht Nordhorn
Grundbuchamt

Hausanschrift:
Seilerbahn 15
48529 7010
Telefon: (05921) 7010
Telefax: (05921) 701 117

Homepage   

Ihr/e Ansprechpartner/in:
  Zentrale
Telefon: (05921) 7010


Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

 

 

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.

 

 

Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauf oder ein Grundpfandrecht an einem Grundstück bestellt werden, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.

 

 

Voraussetzungen:

 


  • Der Antragsteller/die Antragstellerin ist Eigentümer des Grundstücks.
  • Das Recht des Antragstellers/der Anstragstellerin ist von dieser Eintragung betroffen.
  • Bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss die Einigung über die Rechtsänderung in notarieller Form nachgewiesen werden.
  • Alle Bewilligung und Erklärungen müssen in Form öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden vorliegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage?


  • § 12 Grundbuchordnung (GBO)
  • § 12 a Grundbuchordnung (GBO)
Was sollte ich noch wissen?


  • Informationen zum Thema "Grundbuch" auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal
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