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Hundehaltung: Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter

Details
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Hermann-Josef Vogt (05908) 9399-41 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Ab dem 1. Juli 2011 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Haltung eines Hundes.

 

 

Wer in Niedersachsen wohnt und einen oder mehrere Hunde hält, benötigt ab dem 1. Juli 2011 für diese Tiere eine Haftpflichtversicherung. Es wird bei der Vorgabe nicht zwischen gefährlichen und ungefährlichen, großen oder kleinen Hunden unterschieden. Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

 

Beim Abschluss der Versicherung ist die Deckungssummen im Schadensfall zu beachten:

 


  • bei Personenschaden: 500.000,00 Euro
  • bei Sachschaden: 250.000,00 Euro

 

Der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt obliegt die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgabe. Sie kann die Vorlage der Bescheinigung z. B. bei der Anmeldung eines Hundes fordern. Weitere Kontrollen erfolgen nur anlassbezogen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Versicherungsunternehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ggf. Unterlagen zur Identität des Hundes
Welche Fristen muss ich beachten?

Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung gilt keine Übergangsregelung, der Abschluss muss so schnell wie möglich erfolgt sein.

Rechtsgrundlage?


  • Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Was sollte ich noch wissen?


  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
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