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Liegenschaftsbuch: Auszug/Auskunft

Diese Dienstleistung wird angeboten von unserem Partner:
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
Amt für regionale Landentwicklung

Hausanschrift:
Hasebrinkstraße 8
49716 Meppen

Postanschrift:
Postfach 12 52
49702 Meppen
Telefon: 05931 159-0
Telefax: 05931 159-400

Homepage   
EMail

Ihr/e Ansprechpartner/in:
Katasteramt Nordhorn, Dienstgebäude

Schilfstraße 6
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 / 859 - 0
Telefax: 05921 / 859 - 459

EMail

Wer beschreibende Angaben zu seinem/ihrem Grundstück wie Größe, Lagebezeichnung oder Buchungskennzeichen im Liegenschaftskataster benötigt, muss einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

 

Der Auszug enthält Informationen zum Regionalbereich (Gemeinde, Finanzamt, Amtsgericht) sowie Gemarkungsname, Flur- und Flurstücksnummer, Flurstücksfläche, Lagebezeichnung, Straßenname und Hausnummer, Tatsächliche Nutzung, Gesetzliche Klassifizierung, Namen und Anschriften der Eigentümer, Buchungsart im Grundbuch, Grundbuchbezirk und Grundbuchblatt-Nummer.

 

 

Voraussetzungen

 

 

Um einen Auszug und/oder eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse dargelegt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN).

 


  • Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?


  • formloser Antrag zur Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Tel. (05908) 93 99-0
Fax (05908) 93 99-10

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