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Liegenschaftskarte: Auszug/Auskunft

Diese Dienstleistung wird angeboten von unserem Partner:
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
Amt für regionale Landentwicklung

Hausanschrift:
Hasebrinkstraße 8
49716 Meppen

Postanschrift:
Postfach 12 52
49702 Meppen
Telefon: 05931 159-0
Telefax: 05931 159-400

Homepage   
EMail

Ihr/e Ansprechpartner/in:
Katasteramt Nordhorn, Dienstgebäude

Schilfstraße 6
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 / 859 - 0
Telefax: 05921 / 859 - 459

EMail

Wenn Sie eine graphische und maßstäbliche Darstellung Ihres Grundstücks benötigen, müssen Sie einen Auszug aus der Liegenschaftskarte bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) beantragen.

 

 

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte enthält zeichnerische Darstellungen der einzelnen Flurstücke mit den Grenzen, den Gebäuden, den Nutzungsarten und topografischen Gegenständen.

 

 

Voraussetzung:

 

Um einen Auszug und/oder eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen können.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN).

 

 

Weiterführende Informationen über Auskünfte und Auszüge stehen im Internet unter www.gll.niedersachsen.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag zur Erstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bereitstellung der Auszüge werden Gebühren gemäß der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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