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Melderegisterauskunft: Selbstauskunft

Details
Bürgerdienste
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Sarah Hangbers (05908) 9399-43 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Hanna Hopmann (05908) 9399-44 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Sandra Weß (05908) 9399-44 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Verena Nykamp (05908) 9399-46 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat gegenüber der zuständigen Stelle das Recht auf Auskunft (Selbstauskunft) über die zu ihrer oder seiner Person gespeicherten Daten, Unterrichtung über die zu ihrer oder seiner Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte sowie über die Einrichtung von Übermittlungssperren.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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Tel. (05908) 93 99-0
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