Melderegisterauskunft: Selbstauskunft
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Sarah Hangbers | (05908) 9399-43 | ![]() |
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Frau Hanna Hopmann | (05908) 9399-44 | ![]() |
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Frau Sandra Weß | (05908) 9399-44 | ![]() |
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Frau Verena Nykamp | (05908) 9399-46 | ![]() |
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Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat gegenüber der zuständigen Stelle das Recht auf Auskunft (Selbstauskunft) über die zu ihrer oder seiner Person gespeicherten Daten, Unterrichtung über die zu ihrer oder seiner Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte sowie über die Einrichtung von Übermittlungssperren.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
- formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.