Personalausweis: Ausstellung für unter 16 Jährige
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Sarah Hangbers | (05908) 9399-43 | ![]() |
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Frau Hanna Hopmann | (05908) 9399-44 | ![]() |
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Frau Sandra Weß | (05908) 9399-44 | ![]() |
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Frau Verena Nykamp | (05908) 9399-46 | ![]() |
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Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren den Hauptwohnsitz hat.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Geburtsurkunde
- unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
- bei nur einer/einem Sorgeberechtigten
- Nachweis des alleinigen Sorgerechts, z.B. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
Spezielle Hinweise:
Der Personalausweis für unter 16 Jährige kostet 22,80 €.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Spezielle Hinweise:
Zur Vereinfachung können Sie sich die unten stehende Vollmacht ausdrucken, sodass nur ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein muss.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Der Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.
Formulare | |
Vollmacht zur Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder Personalausweises |
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