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Personalausweis: Ausstellung für unter 16 Jährige

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Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Sarah Hangbers (05908) 9399-43 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Hanna Hopmann (05908) 9399-44 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Sandra Weß (05908) 9399-44 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Verena Nykamp (05908) 9399-46 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren den Hauptwohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Geburtsurkunde
  • unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten
  • deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
  • bei nur einer/einem Sorgeberechtigten
    • Nachweis des alleinigen Sorgerechts, z.B. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts
Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".

Spezielle Hinweise:

Der Personalausweis für unter 16 Jährige kostet 22,80 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage?


  • § 1 Abs. 4 Nr. 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
  • § 9 Gesetz über den Personalasuweis und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
  • § 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Anträge / Formulare?

Spezielle Hinweise:

Zur Vereinfachung können Sie sich die unten stehende Vollmacht ausdrucken, sodass nur ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein muss.

Was sollte ich noch wissen?

In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

 

 

Der Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.

Formulare
Vollmacht zur Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder Personalausweises Details
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