Wohngeld
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Melanie Partmann | (05908) 9399-52 | ![]() |
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Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann ein Rechtsanspruch auf Wohngeld geltend gemacht werden.