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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

Details
Bürgerdienste
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Sandra Weß (05908) 9399-44 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Verena Nykamp (05908) 9399-46 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Sarah Hangbers (05908) 9399-43 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Hanna Hopmann (05908) 9399-44 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. Für den Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Rechtsgrundlage?


  • Bundesmeldegesetz (BMG)
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung Details
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Hauptstraße 62
49835 Wietmarschen
Tel. (05908) 93 99-0
Fax (05908) 93 99-10

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