Diese sogenannten thermoplastischen Fahrbahnmarkierungen (Heißplastik) dienen dazu, Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer direkt auf der Straße an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu erinnern. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit zu erhöhen und so zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung beizutragen.
Die Maßnahme wurde unter anderem in der Schwartenpohler Straße, am Hohnerberg sowie in der Nachtigallenstraße umgesetzt.
Warum diese Maßnahme?
Um den Verkehr in bestimmten Bereichen zu beruhigen, wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft und teilweise bereits umgesetzt:
- Überprüfung der Beschilderung
- Die bisherige Radwegebenutzungspflicht entspricht in Teilen nicht den aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO). Radfahrende dürfen bzw. müssen daher die Fahrbahn nutzen.
- Unterschiedliche und teils uneinheitliche Vorfahrtsregelungen wurden festgestellt und angepasst.
- Anpassungen im Straßenverkehr
- Die Beschilderung zur Radwegebenutzung wurde entfernt.
- Vorfahrtsregelungen
werden angepasst, z. B.:
- an der Einmündung Württemberger Straße (durch Versetzung des Schildes „Verkehrsberuhigter Bereich“ gilt dort „rechts vor links“)
- an der Einmündung Püttkuhle (Umstellung auf „rechts vor links“)
- Markierungen auf der Fahrbahn
Die aufgebrachten „30“-Piktogramme können ohne gesonderte Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde umgesetzt werden und stellen eine schnelle und wirksame Maßnahme dar.
Unser Ziel:
Mehr Sicherheit, mehr Übersicht und eine spürbare Verkehrsberuhigung für alle Verkehrsteilnehmenden.

