Wahlen

Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, 13. September 2026, finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt.

In Wietmarschen werden folgende Wahlen durchgeführt:

Gemeinde Wietmarschen

  • Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
  • Wahl des Rates der Gemeinde Wietmarschen


Landkreis Grafschaft Bentheim

  • Direktwahl der Landrätin oder des Landrats
  • Wahl des Kreistages


Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt ist, wer

  • Deutsche/r i. S. d. Art. 116 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens 3 Monaten seinen/ihren Wohnsitz im Wahlgebiet hat.

Wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z. B. durch Gerichtsurteil), darf nicht wählen.


Wahlbezirke:

Die Gemeinde Wietmarschen teilt sich in 13 Wahlbezirke auf. In allen 13 Wahlbezirken wird ein Wahlraum eingerichtet. Alle Wahlräume sind am 13. September 2026 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Daneben werden für den Tag der Hauptwahl zwei Briefwahlvorstände gebildet, in denen die Briefwahl ausgezählt wird.

Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift Ihres Wahlraumes, in dem Sie wählen können. Die Nummer Ihres Wahlbezirks und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt.


Wahlbenachrichtigung und Briefwahl:

Wahlbenachrichtigungskarte

Sie erhalten spätestens bis zum 23.08.2026 Ihre Wahlbenachrichtigungskarte.

In Einzelfällen können die Wahlbenachrichtigungen nicht zugestellt werden. Auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Ihre  Wahlbenachrichtigungskarte nicht zugestellt werden konnte, können Sie ungeachtet dessen an der Wahl teilnehmen, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bitte legen Sie im Wahllokal Ihren Personalausweis/Reisepass vor. Sollten Sie Zweifel an Ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis haben, nehmen Sie bitte bis spätestens 28.08.2026 Kontakt zur Gemeinde Wietmarschen auf.

Auch die Beantragung von Briefwahl ist ohne Wahlbenachrichtigungskarte grundsätzlich möglich, vorausgesetzt Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen.

Briefwahl:

Sie können am Tag der Wahl nicht persönlich ins Wahllokal kommen? Dann können Sie im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragen. Sie bekommen dann die Wahlunterlagen nach Hause geschickt.

Die Beantragung ist entweder über die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder mittels manueller Eingabe Ihrer Daten auf der gemeindlichen Homepage möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden schnellstmöglich verschickt. Bitte stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Bitte berücksichtigen Sie Postlaufzeiten.

Briefwahlbüro:

Wie bereits bei vergangenen Wahlen öffnet die Gemeinde Wietmarschen das Briefwahlbüro im Bürgerbüro des Rathauses Lohne sowie in der Nebenstelle in Wietmarschen. Dieses wird am 24.08.2026 geöffnet. Hier erhalten Sie zu den unten genannten Öffnungszeiten auf Antrag Ihre Briefwahlunterlagen. Auf Wunsch können Sie die Briefwahl auch direkt im Briefwahlbüro durchführen (Briefwahl an Ort und Stelle). Bitte bringen Sie möglichst den ausgefüllten Antrag auf Briefwahl, den Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden, mit. Die Option, die Briefwahlunterlagen auf anderem Weg zu beantragen – z.B. auf postalischen Weg – besteht selbstverständlich auch weiterhin.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus Lohne:

Montag08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mittwoch08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Donnerstag08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:00 Uhr - 16:30 Uhr

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros in der Nebenstelle Wietmarschen:

Montag08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Am Freitag, 13. September 2026, hat das Briefwahlbüro bis 13:00 Uhr geöffnet.