Bau-Turbo

Durch wesentliche Anpassungen des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der sogenannte „Bau-Turbo“ als Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung gesetzlich verankert. Das Gesetz trat am 29.10.2025 in Kraft. Ziel ist es, durch vereinfachte und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu fördern.

Hier können Sie die Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbos der Gemeinde Wietmarschen einsehen.

Zurzeit finden keine Beteiligungsverfahren im Rahmen des Bau-Turbos statt.