Bau-Turbo
Durch wesentliche Anpassungen des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der sogenannte „Bau-Turbo“ als Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung gesetzlich verankert. Das Gesetz trat am 29.10.2025 in Kraft. Ziel ist es, durch vereinfachte und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu fördern.
Hier können Sie die Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbos der Gemeinde Wietmarschen einsehen.