Das Schiedsamt - Im täglichen Miteinander kann es auch ohne Vorsatz schnell zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen. Dabei fällt es den unmittelbar Beteiligten mitunter schwer, ihre Auseinandersetzungen allein beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um die streitigen Fragen zu klären und die Situation zu bereinigen.

Diese unabhängige Stelle ist in allen Städten und Gemeinden das Schiedsamt, in dem die Schiedsfrauen oder Schiedsmänner (Schiedspersonen) ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.

Das Schiedsamt, das es übrigens seit über 170 Jahren gibt, ist zuständig bei strafrechtlichen Privatklageverfahren, und zwar Beleidigung, leichte Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Bei diesen Straftaten ist vor Erhebung einer Klage bei Gericht ein Schlichtungsverfahren vor den Schiedspersonen zwingend vorgeschrieben. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der "Beschuldigte" wohnt.

Das Schiedsamt kann auch - was bisher wenig bekannt ist - freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche, z.B. wegen einer Geldforderung, angerufen werden.

Die Schiedsperson arbeitet ehrenamtlich, streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wiederherzustellen. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren niedrig und betragen nur wenige Euro. Kommt es in dem Verfahren vor der Schiedsperson zu einer Einigung, einem Vergleich, ist dieser 30 Jahre lang vollstreckbar.

Die Erfolgsbilanz der Schiedsämter kann sich sehen lassen. Über die Hälfte der Verfahren konnte zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen werden. Dieses Ergebnis ist es sicherlich wert, vor der Einschaltung eines Gerichts zunächst einmal eine Streitschlichtung durch das Schiedsamt zu versuchen.

Ein "erstrittenes Urteil" führt nicht unbedingt zum Erfolg. Es fördert auch nicht immer den Rechtsfrieden zwischen zwei Parteien, die häufig als Nachbarn, Geschäftspartner oder sonst im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen. Streitschlichtungen, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist hier allemal der bessere und auch kostengünstigere Weg.

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) informiert unter www.schiedsamt.de im Internet über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedstellen. Hier können Sie Wissenswertes über die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedmänner erfahren.

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-Postfach 10 04 52
44704 Bochum

Ansprechpartner*innen

Frau Kock

Tel: 05925/1800

Sprechstunden müssen mit der Schiedsperson vereinbart werden!